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Bei den Bewohnern und Klienten des Zentrums De Park handelt es sich um Personen ab 12 Jahren mit einer geistigen Behinderung, ggf. in Verbindung mit Verhaltens- und/oder psychischen Störungen.

De Park ist auf die Betreuung, Begleitung, Pflege und Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung spezialisiert. Das Zentrum ist ein Ort zum selbstbestimmten Leben, der den Bewohnern und Klienten professionelle Unterstützung und optimale Betreuung bietet, damit sie sich während ihres gesamten Aufenthalts dort frei entfalten können.

De Park bietet zwei Leistungsschwerpunkte:

  • Wohnen in Form von 7 separaten Wohnunterkünften
  • Betreuung in Tagesstätten

Die Infrastrukturen für Wohnen und Beschäftigung sowie die Pflege- und Betreuungsleistungen entsprechen den speziellen, unterschiedlichen Bedürfnissen der jeweiligen Bewohner und Klienten mit geistiger Behinderung.

Die Betreuung im sozialen und pädagogischen Bereich ist hochspezialisiert. Grundlage der Arbeit ist die Erstellung und Umsetzung eines Programms für die sozio-pädagogische Begleitung (PASP), das auf jede/n Bewohner/in, respektiv Klient/in, individuell zugeschnitten ist.

In jeder Wohngruppe finden speziell angepasste Maßnahmen zur Aufnahme, Evaluierung, Anleitung und Betreuung statt, um zum einen die Bedürfnisse und Fähigkeiten aller aufgenommenen Personen individuell zu beurteilen und zum anderen jede/n Bewohner/in, respektiv Klient/in, in jedem Lebensabschnitt einer Struktur zuzuführen, die seinem/ihrem Potenzial und Entwicklungsvermögen am besten entspricht.

Freizeitaktivitäten, Kreativwerkstätten sowie Beschäftigungsangebote unterstützen die Lernprozesse und den Erwerb neuer Kompetenzen.

Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Wohnplätzen zur Verfügung. Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn ein/e Bewohner/in – nachdem er/sie ein ausreichendes Maß an Selbständigkeit erworben hat – De Park verlässt und in eine andere Wohnform wechselt.

Bei den Bewohnern und Klienten des Zentrums De Park handelt es sich um Personen ab 12 Jahren mit einer geistigen Behinderung, ggf. in Verbindung mit Verhaltens- und/oder psychischen Störungen.

Die Aufnahme erfolgt im Zuge eines Antragsverfahrens. Geprüft wird der Antrag durch die zuständigen Mitarbeiter des Zentrums De Park. Im Vorfeld findet ein Besuch durch die Sozialarbeiterin und den Pädagoge statt. So lässt sich am besten ermitteln, welche besonderen Betreuungsbedürfnisse die antragstellende Person hat.

Ja, es ist notwendig, unser Antragsformular auszufüllen. Sie können es online auf dieser Website oder über unser PDF-Formular tun.

In der Regel wird der Aufnahmeantrag gestellt von:

  • der Familie
  • öffentlichen Stellen
  • dem psychiatrischen Dienst eines Allgemeinkrankenhauses

Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Wohnplätzen zur Verfügung. Derzeit ist eine Aufnahme nur möglich, wenn ein/e Bewohner/in – nachdem er/sie ein ausreichendes Maß an Selbständigkeit erworben hat, oder auf eigenen Wunsch oder auf Wunsch der Familie – De Park verlässt und in eine andere Wohnform wechselt.

Die Aufnahmekommission prüft, in Anwesenheit der antragstellenden Person und unter Berücksichtigung des Berichts, den der soziale Dienst nach dem im Vorfeld erfolgten Besuch erstellt hat, die Aufnahmeanträge.

Die Kommission ist wie folgt zusammengesetzt:

  • Allgemeinmediziner, für die ärztliche Stellungnahme
  • Psychiater/in, auf eigenen Wunsch
  • Sozialer Dienst
  • Pädagoge
  • Leiter/in der Tagesstätte
  • Leiter/in der Wohnstruktur
  • Leiter/in Organisation & Personal

Die Dauer des Aufenthalts hängt von der Entwicklung der betreffenden Person, ihren speziellen Bedürfnissen und ihren Wünschen ab. De Park ist ein Ort zum Leben: Menschen mit geistiger Behinderung können hier mittel- wie auch langfristig wohnen. Jede Wohnform und jedes Leistungsangebot ist geeignet, professionell, schnell und dauerhaft die erforderliche Betreuung zu gewährleisten. Jede/r Bewohner/in, respektiv Klient/in, erhält in Bezug auf sozio-pädagogische Begleitung, Therapien und Pflege das bestmögliche Angebot.